Mit der Sanierung von Centrotherm schrieb die Kanzlei HST Hoefer | Schmidt-Thieme ein kleines Stück Rechtsgeschichte. Die Mannheimer Insolvenzverwalter führten als erste überhaupt ein börsennotiertes Unternehmen erfolgreich aus dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Auf Grundlage des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG 2012) profitierte Centrotherm vom Instrument des Schutzschirmverfahrens. Es ermöglichte, das Unternehmen auf Basis eines abgestimmten Zukunftskonzepts in Eigenverwaltung zu sanieren. Während der auf drei Monate befristeten Phase des „Schutzschirms“ war das Unternehmen vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und blieb voll handlungsfähig. Unterstützend hatte der Aufsichtsrat der centrotherm photovoltaics AG bereits mit Wirkung zum 11. Juli 2012 den Sanierungsexperten und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Hoefer in den Vorstand berufen.
Bei der Eigenverwaltung wurde auf die Bestellung eines Insolvenzverwalters verzichtet. Das schuldnerische Unternehmen setzte die Restrukturierung in Eigenregie um, maßgeblich begleitet von HST Hoefer | Schmidt-Thieme.