UNSERE LEISTUNGEN
UNSERE LEISTUNGEN
UNSERE LEISTUNGEN
Als eine der führenden Insolvenzkanzleien in Deutschland hat HST Hoefer | Schmidt-Thieme den Anspruch, zukunftsweisende Leistungs- und Qualitätsstandards zu setzen − als Impuls für die gesamte Branche.
Unsere Leistungen
Mit unserer personellen und strukturellen Aufstellung können wir alle Arten von Insolvenzfällen effizient und schnell bearbeiten. Dabei kümmern wir uns gleichermaßen um unsere Mandanten – egal ob es sich um Einzelpersonen, kleinere regionale Unternehmen, größere Mittelständler oder global operierenden Unternehmen mit mehreren Standorten im In- und Ausland handelt.
Wir sind Generalisten, die auf vielen Feldern und in diversen Branchen Kompetenzen und Erfahrung haben. Gemeinsam loten wir alle betrieblichen Chancen aus und scheuen uns nicht vor den Risiken einer Fortführung. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Aufgabe an, Unternehmen in Absprache mit den Verfahrensbeteiligten zügig und kostengünstig abzuwickeln.
Zusätzlich zu unserer Spezialisierung auf Insolvenzverwaltungen bieten wir folgende artverwandte, gerichtsnahe Tätigkeiten an:
- Fachliche Begleitung von Eigenverwaltungen als Sachwalter
- Erstellung von Insolvenzplänen
- Übernahme von Treuhänderschaften in gerichtlichen Sanierungen
Auf dem Weg zu Verwaltung 4.0
Als Mitglied des Gravenbrucher Kreises verfolgt HST Hoefer | Schmidt-Thieme den Anspruch, zukunftsweisende Standards als Impuls für die gesamte Branche zu setzen. So begrüßen wir
- die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen nach Vorgabe der InsO Excellence für alle Organisationen der Insolvenzverwaltung und Sachwaltung deutschlandweit,
- die Zertifizierung auch für Nichtmitglieder des Gravenbrucher Kreises,
- dass eine Zusammenarbeit mit nicht zertifizierten Dienstleistern für zertifizierte Gläubiger nicht möglich ist.
Zukünftig werden Verfahrensbeteiligte weitere Anforderungen an Organisationen für Insolvenzverwaltungen und Sachwaltungen stellen. Deshalb setzten wir uns dafür ein, dass die Anforderungen durch den Gesetzgeber, die Insolvenzgerichte und die Rechtsprechung weiter vereinheitlicht werden. Ein weiterer Meilenstein wäre es, das Zertifikat InsO Excellence zur Definition von Arbeitsabläufen und Benchmarks für Tätigkeiten in der „Eigenverwaltung“ zu nutzen.
Wir sind zudem offen für technische Innovationen, die den Beteiligten und der Effizienz des Verfahrens dienen.
Diese Ambitionen umschreiben wir mit dem Begriff „Verwaltung 4.0“.
Engagiert im Kleinen wie im Großen
Auch wenn die Insolvenzverwaltung und die Sanierung von Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern die öffentliche Wahrnehmung prägen, bilden sie nicht den Kanzleialltag ab. Auch bei HST Hoefer | Schmidt-Thieme steht vielmehr die ordentliche und zügige Bearbeitung alltäglicher Fälle im Fokus. Dies sind zu 95 Prozent Insolvenzen juristischer oder natürlicher Personen, die weniger als fünf Arbeitnehmer haben.
Von den ca. 30.000 Insolvenzen dieser Art, die jährlich eröffnet werden, werden etwa 28.000 Fälle nicht als öffentliche Insolvenzen wahrgenommen. In diesen Fällen ist oftmals der Schuldner bzw. der geschäftsführende Gesellschafter persönlich weitgehend vermögenslos und kann sich keine Beratung leisten. Gläubiger investieren ebenfalls in die Begleitung dieser Fälle kaum noch Geld, da sie keine Quote erwarten und meist selbst auch wirtschaftlich stark betroffen sind.
HST Hoefer | Schmidt-Thieme versteht sich nicht nur als Sanierungsexperte, sondern auch als engagierter Partner aller Gerichte, die mit Alltagsinsolvenzen sehr stark belastet sind.
Auf höchstem Niveau, d.h. mit einem Qualitätsmanagementsystem ausgestatteten Bürostrukturen und mit exzellent ausgebildeten Mitarbeitern, bewältigen wir diese Verfahren nach den Anforderungen der Insolvenzordnung und der Insolvenzgerichte zuverlässig und zügig. Dabei behalten wir die Interessen der Verfahrensbeteiligten, nämlich der Schuldner, der Geschäftsführer, der Gesellschafter, insbesondere natürlich der Gläubiger und auch der Insolvenzgerichte ausgewogen im Auge. So professionell und routiniert unsere Dienstleistungen als Insolvenzverwalter hierbei sind, zu unserem Leistungsversprechen zählt stets, allen Betroffenen persönlich zu begegnen und mit Herz und Verstand, von Mensch zu Mensch zu kommunizieren.
Unsere Prognose: Im Hinblick auf die aktuellen Marktentwicklungen, nämlich die erwartete Einführung eines außergerichtlichen Sanierungsverfahrens, und wegen weiterer Änderungen bei der Evaluierung der Insolvenzordnung und der Regelungen nach ESUG, werden die sogenannten Alltagsfälle zukünftig noch stärkere Bedeutung erlangen.